02.10.2006
ECE-Projekt am Schlossplatz
Der Vorsitzende der FDP-Ratsfraktion, Hans-Richard Schwartz, hat Oberbürgermeister Dietmar Schütz in einem Schreiben um Aufklärung darüber gebeten, welche Auswirkungen der vom neu gewählten Oberbürgermeister angekündigte Ausstieg aus dem ECE-Projekt haben würde:
"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 29. Juni 2006 hat der Rat der Stadt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 18 A bis 18 C (Schlossplatz/Berliner Platz – ECE) als Satzung beschlossen. Kurz darauf
ist von dem Vorhabenträger der daraus herzuleitende Bauantrag bei der Stadtverwaltung eingereicht worden.
Inzwischen hat die Fraktion „die Linke“ den Antrag gestellt, der Stadtrat möge die Aufhebung des vorgenannten Bebauungsplans beschließen. Über diesen Antrag wird der Rat in seiner konstituierenden Sitzung, die vermutlich Anfang November 2006 stattfinden wird, zu beschließen haben.
Um den von dem zukünftigen Oberbürgermeister und den ihn tragenden Fraktionen angekündigten ECE-Ausstieg auf einer rechtlich und politisch verlässlichen sowie soliden Basis führen zu können, benötigt unsere Fraktion – was sicherlich auch für die übrigen Ratsfraktionen gilt – die Beantwortung folgender Fragen :
1. Ist der Stadtrat berechtigt, den erfolgten Satzungsbeschluss – ohne Zustimmung des Vorhabenträgers – wieder aufzuheben (siehe oben erwähnter Antrag der Fraktion „Die Linke“)?
2. Können aus der Aufhebung des genannten Bebauungsplans für den Vorhaben -Träger aus Vertrags- bzw. Baurecht Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt entstehen?
3. Welche Aufwendungen bzw. Schadenspositionen könnte die Geschädigte in einem solchen Falle gegenüber der Stadt geltend machen?
4. In welchem Umfang können sich solche Schadensersatzansprüche maximal („worst case“) bewegen?
5. Für den Fall, dass das alte Hallenbad abgerissen und auf dem dann geräumten Grundstück ein Parkplatz angelegt wird:
Innerhalb welchen Zeitraums können auf diesem Parkplatz unter Berücksichtigung der gegenwärtigen städtischen Parkgebühren soviel „Parkgroschen“ eingenommen werden, dass mit diesem Aufkommen eine Summe erzielt wird,die den für das Hallenbadgrundstück kalkulierten Kaufpreis zuzüglich der Abrisskosten für das Hallenbadgebäude erfasst? (In der Bild-Zeitung vom 27. September 2006 erklärt Dr. Gerd Schwandner : „Das alte Hallenbad…….. muss ohnehin abgerissen werden. Dort werden Parkplätze eingerichtet und mit den Gebühren die Finanzlücke beim Olantis gestopft.“)
Für eine baldige Beantwortung dieser Fragen wären wir dankbar, damit die daraus gewonnenen Erkenntnisse in etwaige Gespräche mit anderen Fraktionen einfließen können."
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